Hygienisierung

Das Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen seuchen- und polytohygienischen Unbedenklichkeiten muss mittels geeigneter Techniken gewährleistet werden. Dies ist durch die Bioabfallverordnung gesetzlich geregelt. Die je nach Ausbringungsort eingesetzten Substrate, müssen neben düngemittelrechtlichen auch abfallrechtliche Auflagen erfüllen, was eine Hygienisierung vor der Weiterverarbeitung erfordert.

EVA-Trockner Hygienisierung

Der Mineralit – Hygienisierer wurde genau für diese Anforderungen entwickelt und erfüllt die nach der Tierischen Nebenprodukte- Beseitigungsverordnung- TierNebV vorgeschriebenen Punkte

  • Nachweis durch eine Prozessprüfung, bzw. technische Abnahme der Anlage
  • Prozessüberwachung mit Dokumentation
  • Prüfung am abgabefertigen Material

Der Mineralit – Hygienisierer ist die Lösung für die ökonomischen und ökologischen Herausforderungen bestehender und neuer Biogasanlagen.